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Zum 1. Juli 2012 kommt das Button-Gesetz

Nahezu jeder hat schon von Abofallen im Internet gehört. Mit fingierten Websites wird Internetnutzern das Geld aus der Tasche gezogen. Um diesem Missstand entgegenzuwirken hat die Bundesregierung das Button-Gesetz verabschiedet.

Der Bestell-Button darf zukünftig nur noch zahlungspflichtig bestellen, kaufen, oder zahlungspflichtigen Vertrag schließen heißen. Gleichwertige Formulierungen sind zulässig, können aber juristisch angefochten werden. Gängige Bezeichnungen wie weiter, bestellen oder Bestellung abgeben sind nicht mehr zulässig.

Die Zahlungsverpflichtung des Kunden muss explizit benannt werden. Weiter fordert der Gesetzgeber, dass zukünftig vor Abschluss der Bestellung alle wesentlichen Vertragsinformationen auf einen Blick zu erfassen sind.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier:

Link zur Beschlussempfehlung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708805.pdf

Kostenloses Whitepaper von Trusted Shops: http://www.trustedshops.de/shop-info/buttonloesung/?et_cid=13&et_lid=71

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