IDNT Compute Cloud Vereinbarung

Letzte Änderung: August 2015

Die IDNT Compute Cloud Vereinbarung (diese "Vereinbarung") stellt eine Vereinbarung zwischen der IDNT Europe GmbH ("IDNT", "wir", "uns", "unser" oder "unserem") und Ihnen oder dem Unternehmen, welches Sie repräsentieren ("Sie", "Ihrer", "Ihnen") dar und regelt die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung der IDNT Compute Cloud. Mit der Beauftragung oder spätestens mit dem Beginn der Nutzung der IDNT Compute Cloud stimmen Sie dieser Vereinbarung zu. Sie sichern uns zu, dass Sie rechtmäßig in der Lage sind, Verträge abzuschließen (z.B. dass Sie nicht minderjährig sind). Wenn Sie diese Vereinbarung für ein Unternehmen oder eine Organisation abschließen ("Unternehmen", "Organisation"), wie das Unternehmen, für welches Sie arbeiten, sichern Sie uns zu, dass Sie bevollmächtigt sind, das Unternehmen rechtlich an diese Vereinbarung zu binden.


1. Allgemeines

Unter der IDNT Compute Cloud versteht sich die Bereitstellung von Infrastruktur zur Ausführung virtueller Maschinen inklusive der Bereitstellung hiermit verbundener Leistungen wie die Bereitstellung von Speicherplatz, IP-Adressen, Zertifikate, Zugriff über das Internet, Private Netzwerke, Zugriffssteuerung, Systeme zur Lastverteilung und zum Schutz der Infrastruktur und Inhalte.

In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und der Allgemeine Vereinbarung für die Nutzung der IDNT Cloud Dienste können Sie auf unsere Compute Cloud Dienste zugreifen und diese nutzen.


2. Betriebsumgebung

Der Betrieb der durch IDNT bereitgestellten Infrastruktur erfolgt in speziell auf Anwendungen mit besonderem Schutzbedarf ausgelegten Rechenzentren welche mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Stromversorgung durch den Energieversorger erfolgt mehrfach redundant (2n) über getrennte Wegeführung. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Netzersatzversorgung eine Überbrückung von mindestens 72 Stunden unter Vollast gewährleisten können.
  • Die Notstromversorgung mittels USV (Batteriebetrieb) steht im A und B Pfad redundant zur Verfügung (n+1 oder 2n).
  • Die Netzersatzversorgung mittels Generatoren ist im A und B Pfad redundant verfügbar (n+1). Der Treibstoffvorrat muss eine Überbrückung von mindestens 36 Stunden unter Volllast ermöglichen. Um eine Überbrückung längerer Zeiträume zu ermöglichen müssen entsprechende Vereinbarungen mit Lieferanten getroffen sein.
  • Die elektrische Leistung beträgt mindestens 1kVA pro m².
  • Die Klimatisierung steht redundant (n+1) zur Verfügung, erfolgt innerhalb der Parameter der ASHRAE-Empfehlungen und wird dauerhaft mittels Sensoren überwacht.
  • Die Gebäudesicherheit wird durch geschultes Sicherheitspersonal, Videoüberwachung mit Aufzeichnung und elektronischer Zutrittskontrollen mit einem zentralen Leitstand 24/7 gewährleistet.
  • Die Umgebungskontrolle erfolgt durch ein Computergestütztes Gebäudemanagement mit Brandbekämpfungssystem und Sensoren für die Brandfrüherkennung (RAS System) sowie die Erkennung elektronischer, mechanischer, wassertechnischer Schäden.
  • Der Brandschutz erfolgt mit Hilfe baulicher Maßnahmen sowie eines Brandfrüherkennungssystems (RAS System) und einer aktiven Brandlöschung (Gas). Optische und thermische Brandmelder müssen in allen Ebenen (z.B. Doppelboden und Rohdecke) vorhanden sein.
  • Die Technikräume sind frei von Wasserführenden Leitungen und verfügen über eine redundante Datenverkablung.
  • Der Physischer Zugang zu unserer Infrastruktur darf ausschließlich den von uns benannten Mitarbeitern möglich sein.

Besonders wichtige Komponenten unserer Infrastruktur (wie zum Beispiel Router, Switche, Firewall, Loadbalancer, ...) sind in 2N oder 2N+1 Redundanz verfügbar. Im Falle der 2N+1 Redundanz wird +1 ggf. durch den Einsatz gleichwertigen Komponente eines anderen Herstellers realisiert.

Die Stromversorgung aller Systeme erfolgt über zwei unabhängige Zuleitungen (A+B Feeds). Alle Hostsysteme verfügen über redundante Netzteile und eine redundante Kühlung.

Die Netzwerkanbindung erfolgt redundant an unterschiedliche Zugangsswitche, welche wiederum redundant innerhalb unserer Infrastruktur angebunden sind.

Unsere Speichersysteme betreiben wir im RAID Level 6 oder 10 Verbund mit Hostpares um eine bestmögliche Ausfallsicherheit zu ermöglichen. Zum Einsatz kommen primär SAS Systeme. Die genaue Konfiguration der Speichersysteme ist abhängig von dem gewählten Server-Typ.

Die Verfügbarkeit und Leistungsdaten der Infrastruktur werden durch IDNT 24/7 überwacht.


3. Nutzungsgebühren

Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, entstehen durch die Nutzung der IDNT Compute Cloud die folgenden Nutzungsgebühren. Durch eine Kombination mit weiteren Angeboten können unabhängig von den hier aufgeführten Gebühren auch weitere Gebühren entstehen.

3.1 Infrastructure-Fee

Diese Gebühr richtet sich nach für eine virtuelle Maschine reservierte Ressourcen wie Arbeitsspeicher, Speicherplatz, CPU Cores sowie Netzwerkanbindung und ist Abhängig von dem gewählten Server-Typ, dem Betriebssystem und dem Zustand der Maschine. Die Bereitstellung einer Betriebssystemlizenz gemäß den Lizenzbestimmungen des Lizengebers ist in dieser Gebühr bereits enthalten.

Die Berechnung erfolgt in Abhängigkeit der folgenden Zustände, in welchen sich eine virtuelle Maschine befinden kann:

  • Online

    Im Zustand Online wurde die Maschine gestartet wodurch alle von Ihnen für die Maschine reservierte Ressourcen aus unserer Infrastruktur beansprucht werden. In diesem Zustand fällt der volle Infrastructure-Fee je angefangener Stunde, in welcher sich die Maschine in diesem Zustand befindet, an.
  • Offline

    Im Zustand Offline wurde die Maschine angehalten wodurch nur ein Teil der von Ihnen für diese Maschine reservierte Ressourcen aus unserer Infrastruktur beansprucht wird. Wir berechnen daher nur den Anteil für die Bereitstellung (i) des Speicherplatzes, und (ii) das Vorhalten der Betriebssystem-Lizenz, je angefangener Stunde, in welcher sich die Maschine in diesem Zustand befindet.
  • Archived

    Im Zustand Archived wurde die Maschine angehalten und inklusive aller zugehörigen Inhalte auf einen kostengünstigen Archivierungsspeicherplatz innerhalb unserer Infrastruktur verlagert. Wir berechnen daher nur eine vergünstigte Gebühr für das Vorhalten des Speicherplatzes je angefangene Stunde, in welcher sich die Maschine in diesem Zustand befindet.

3.2 Service-Fee

Diese Gebühr richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Service-Level und besteht aus (a) einem monatlichen Grundbetrag und (b) einem variablen Betrag, welcher sich nach der von Ihnen je virtueller Maschine beanspruchten Ressourcen richtet.

3.3 Storage-Fee

Diese Gebühr richtet sich nach unabhängig von einer virtuellen Maschine reservierten Speicherplatz und der Art des reservierten Speichers (Storage-Type). Die berechnen den reservierten Speicherplatz je angefangener Stunde.

3.4 Public IP Data Usage

Diese Gebühr beinhaltet das von Ihnen verbrauchte Datenvolumen für die Kommunikation zwischen den bei uns von Ihnen betriebenen Maschinen und Systemen oder Nutzern, welche sich außerhalb unseres Netzwerks befinden. Diese Gebühr kann zudem auch einen Pauschalbetrag für die Bereitstellung öffentlicher IP-Adressen beinhalten.


4. Preise

Für die unter Ziffer 3. genannten Nutzungsgebühren gilt die unter Compute Cloud Pricelist verfügbare Preisliste in der jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums gültigen Fassung.


5. Zugriff

Der Zugriff und die Verwaltung Ihrer Maschinen erfolgt über die in Ihrem IDNT Benutzerkonto hinterlegten Zugangsdaten. Die folgenden Zugangswege stehen mit Ihrem IDNT Benutzerkonto zur Verfügung:

5.1 IDNT Compute Console

Die IDNT Compute Console ist eine Webanwendung welche die Verwaltung Ihrer Maschinen und einen direkten Zugang auf die Konsole (derzeit nur für Linux Maschinen) mit Hilfe eines aktuellen, HTML5 fähigen Web-Browsers ermöglicht.

5.2 IDNT Compute Shell

Die Anmeldung an der IDNT Compute-Shell kann mit einem Secure Shell (SSH)-Client erfolgen. Über die IDNT Compute-Shell können Sie auf den SSH-Dienst Ihrer Maschinen zugreifen oder aber einen Tunnel zu einem beliebigen anderen, auf Ihrer Maschine ausgeführten Dienst öffnen, sofern der Zugriff nicht durch die Firewall-Einstellungen Ihrer Maschine blockiert wird.

5.3 Remote Desktop Gateway

Über das IDNT Remote Desktop Gateway können Sie mittels RDP-Client auf Maschinen zugreifen, welche einen Remote Desktop Dienst ausführen, sofern der Zugriff nicht durch die Firewall-Einstellungen Ihrer Maschine blockiert wird.


6. Verfügbarkeit

IDNT unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen um während eines monatlichen Abrechnungszeitraums eine monatliche Systemverfügbarkeit nach den Definitionen unter Ziffer 6.1 von mindestens 99,95% zu erreichen. Für den Fall, dass wir diese Systemverfügbarkeit nicht erreichen, sind Sie berechtigt, eine Servicegutschrift gemäß der Beschreibung unter Ziffer 6.3 zu erhalten.

6.1 Definitionen

"Systemverfügbarkeit" bedeutet:

Ein System gilt als nicht Verfügbar wenn mindestens eine der folgenden Fehlfunktionen außerhalb eines durch IDNT angekündigten Wartungsfenster vorliegt:

  • Das laufende Maschinen keine externe Verbindung über korrekt konfigurierte und aktive Netzwerkschnittstellen ein- und/oder ausgehend aufbauen können.
  • Das auf an laufenden Maschinen angeschlossener Speicherplatz keinerlei Lese- und/oder Schreibvorgänge mit ausstehenden IO Anfragen in der Warteschlange ausgeführt werden.

"Wartungsfenster" bedeutet:

Ein durch uns gemäß Ziffer 17 der Allgemeine Vereinbarung für die Nutzung der IDNT Cloud Dienste angekündigter Zeitraum, in welchem Wartungsarbeiten gemäß der Beschreibung unter Ziffer 6.2, durch uns durchgeführt werden.

6.2 Wartungsarbeiten

Um die Sicherheit und Stabilität unserer Systeme zu gewährleisten, sind wir berechtigt von Zeit zu Zeit Wartungsarbeiten durchzuführen. Hierbei kann es in einzelnen Fällen erforderlich sein, den Betrieb Ihrer virtuellen Maschine zu unterbrechen. Sofern es sich nicht um dringende Arbeiten handelt, welche auf Grund einer akuten Gefährdung der Sicherheit und Stabilität erforderlich sind, wird ein Wartungsfenster zur Durchführung der Wartungsarbeiten mindestens 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten gemäß Ziffer 17 der Allgemeine Vereinbarung für die Nutzung der IDNT Cloud Dienste, durch uns angekündigt und für die Zeit zwischen 2:00 und 6:30 Uhr CET geplant. Im Fall dringend erforderlicher Arbeiten kann die Ankündigung eines Wartungsfenster auch bis 30 Minuten vor Beginn der Arbeiten zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen.

Um den Betrieb Ihrer Anwendung vor einer Unterbrechung durch Wartungsarbeiten zu schützen, müssen Sie Ihre Anwendung redundant auf mindestens zwei Maschinen in unterschiedlichen Verfügbarkeitsgruppen ausgelegen.

6.3. Servicegutschrift

Servicegutschriften werden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Vorgaben berechnet als Prozentsatz aller von Ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und von dem Nichterreichen der Verfügbarkeitszusage im Abrechnungszeitraum betroffenen Leistungen geleisteten Zahlungen (ausgenommen Einmalzahlungen).

% monatliche Systemverfügbarkeit % Servicegutschrift
Kleiner 99,95% aber größer oder gleich 99% 10%
Geringer als 99% 30%

Etwaige Servicegutschriften werden wir ausschließlich gegen zukünftige, fällige und von Ihnen für die Nutzung der IDNT Compute Cloud zu leistende Zahlungen verrechnen. Servicegutschriften berechtigen Sie nicht zu einer Rückerstattung des Betrages oder anderweitigen Zahlung durch uns. Eine Servicegutschrift findet nur dann Anwendung und wird gutgeschrieben, wenn die Gutschrift für den entsprechenden monatlichen Abrechnungszeitraum mehr als ein Euro (€1) beträgt. Servicegutschriften können nicht übertragen oder auf ein anderes Kundenkonto angerechnet werden. Soweit in der Allgemeine Vereinbarung für die Nutzung der IDNT Cloud Dienste nicht anders festgelegt, ist der Erhalt einer Servicegutschrift gemäß dieser Bestimmungen das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Nichtverfügbarkeit, Nichtleistung oder anderem Unvermögen unsererseits, die Leistungen gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.

6.4 Ausschlüsse

Unsere Verpflichtung gemäß Ziffer 6 dieser Vereinbarung findet keine Anwendung auf Nichtverfügbarkeit, Aussetzen, Beendigung oder Leistungsstörungen: (i) die auf einem Aussetzen beruhen, welches in Ziffer 7 der Allgemeine Vereinbarung für die Nutzung der IDNT Cloud Dienste beschrieben ist; (ii) die hervorgerufen wurden durch Faktoren, die sich unserer angemessenen Kontrolle entziehen, einschließlich eines Ereignisses höherer Gewalt oder Probleme des Internetzugangs sowie vergleichbarer Probleme jenseits des Abgrenzungspunktes von IDNT; (iii) welche auf Ihrem Handeln oder Unterlassen oder dem Handeln oder Unterlassen eines Dritten außerhalb unserer Kontrolle beruhen; (iv) deren Ursache in Ihrer Ausrüstung, Software oder anderer Technologie und/oder der Ausrüstung, Software oder anderer Technologie eines Dritten (außer Ausrüstung eines Dritten innerhalb unserer Kontrolle) liegt; (v) die auf Wartungsarbeiten beruhen, die im Einklang mit dieser Vereinbarung durchgeführt werden; (vi) die sich aufgrund unserer Aussetzung und Beendigung Ihres Rechts, unsere Leistungen gemäß der Allgemeine Vereinbarung für die Nutzung der IDNT Cloud Dienste zu nutzen, ergeben. Für den Fall, dass die Serviceverfügbarkeit durch Faktoren beeinträchtigt ist, die wir bei der Berechnung der Fehlerquote der monatlichen Systemverfügbarkeit grundsätzlich nicht berücksichtigen, können wir nach freiem Ermessen eine Servicegutschrift unter Berücksichtigung solcher Faktoren gewähren.